Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Bestellungen von Waren, Dienstleistungen und weiteren Leistungen sowie alle Lieferungen, Tätigkeiten, Bereitstellungen und Angebote der Thomas-Krenn.AG in den Bereichen Hardware und Software gemäß § 2 Abs. 1 sowie hiermit verbundener Leistungen (nachfolgend insgesamt „Lieferungen und Leistungen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Thomas-Krenn.AG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“; die Thomas-Krenn.AG und der Kunde nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“) über Lieferungen und Leistungen schließt, insbesondere über den Online-Shop („Online-Shop“) auf der Webseite der Thomas-Krenn.AG unter www.thomas-krenn.com (nachfolgend „Webseite“).

(2) Für bestimmte Lieferungen und Leistungen gelten ergänzend zu diesen AGB jeweils spezifische Geschäftsbedingungen, die vorrangig Anwendung finden, sollten sich Regelungen in den Vertragsdokumenten ganz oder in Teilen widersprechen. Dies sind insbesondere:

•             die spezifischen Geschäftsbedingungen der Thomas-Krenn.AG für Cloud-Services („SGB-Cloud“) für die Bereitstellung virtueller IT-Infrastruktur-Komponenten im Wege von Infrastructure as a Service/IaaS auf Basis flexibler Nutzungs- und Abrechnungsmodelle;

•             spezifische Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Software (SaaS) und Cloud-Speicher.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Thomas-Krenn.AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Thomas-Krenn.AG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Für den Fall, dass die Vertragsparteien einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, gelten dort enthaltene Regelungen vorrangig gegenüber speziellen Geschäftsbedingungen und diesen AGB.

(5) Mündliche Zusagen der Thomas-Krenn.AG vor Vertragsabschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien bestehen keine. Sie werden durch diesen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

(6) Diese AGB sowie alle spezifischen Geschäftsbedingungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Thomas-Krenn.AG sind ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentliche rechtliche Sondervermögen gerichtet. Sie gelten nicht für die Geschäftsbeziehung der Thomas-Krenn.AG mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde erwirbt von der Thomas-Krenn.AG die im Angebot oder in der Bestellung über den Online-Shop gemäß § 4 bezeichnete Hardware (v.a. IT-Systeme wie Rack-Server, Tower-Systeme, Workstations, Industrie-PCs, Storage-Systeme oder Thin Clients sowie Zubehör wie externe Laufwerke, USV, Switches, Kabel, Lüfter und andere IT-System-Komponenten sowie Zubehör; nachfolgend insgesamt „Hardware“) und Software (v.a. Betriebssysteme, Virtualisierungssoftware, Backup-Anwendungen). Die Software ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf der jeweiligen Hardware vorinstalliert, wenn die Vorinstallation der Software (z.B. eines bestimmten Betriebssystems) im Bestellprozess durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox Vertragsbestandteil geworden ist. Quellcodes werden nicht mitgeliefert.

(2) Für Hardware und Betriebssystem erhält der Kunde die vom Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch) in elektronischer Form (etwa via Link in dem Kundenbereich oder per QR-Code auf den Server-Chassis).

(3) Im Fall der Bereitstellung von Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, insbesondere in Bezug auf den Umfang der Nutzungsrechte an der jeweiligen Software.

(4) Der Software-Lizenzvertrag mit den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers (z.B. Microsoft Kundenvertrag) wird im Regelfall direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Software-Hersteller geschlossen. Die Thomas-Krenn.AG erbringt hierzu verschiedene Unterstützungsleistungen, wie ein Zugänglichmachen der Lizenzbestimmungen durch Verlinkung oder anderweitige Inbezugnahme im Rahmen des Bestellprozesses im Online-Shop, Versendung per E-Mail mit Bestellung (z.B. bei Proxmox und VMware) oder Bereithalten zum Abruf im Online-Shop unter „Downloads“. Bei einzelnen Anwendungen (z.B. bei Microsoft OEM, Software-Assurance- und Systembuilder-Lizenzen) erhält der Kunde den Lizenz-Aufkleber des Software-Herstellers per Post oder er ist auf die im Online-Shop bestellte Hardware aufgeklebt. Die Thomas-Krenn.AG kann Art und Umfang dieser Unterstützungsleistungen jederzeit ändern.

(5) Sofern erforderlich, ist die Thomas-Krenn.AG in Vertretung des Kunden berechtigt, die MAC-Adresse, die Seriennummer des Mainboards oder eine andere Kennung der jeweiligen Hardware an den Software-Hersteller zu übermitteln. Im Falle eines nachträglichen Lizenzerwerbs wird der Kunde der Thomas-Krenn.AG die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

(6) Die Thomas-Krenn.AG kann aufgrund einer gesonderten Vereinbarung neben den Leistungen gemäß Abs. 1 weitere, hiermit verbundene (Dienst-)Leistungen erbringen (etwa Installation der Hardware, Schulung, Consulting-Leistungen) sowie dem Kunden ergänzende Service-Pakete für einen Hardware-Vorab-Austausch (wie Essential, Exclusive oder Enterprise Paket) oder spezielle Möglichkeiten des Ersatzes defekter Speichermedien (Keep Your Drive Service) zur Verfügung stellen. Die Thomas-Krenn.AG stellt dem Kunden aufgrund einer gesonderten Vereinbarung darüber hinaus auch Leistungen zu einem individuellen Branding mit einem Logo oder anderweitigen Design-Elementen des Kunden sowie zu White-Label-Lieferungen bereit.


§ 3 Anmeldung / Registrierung im Online-Shop, Bestellung, technische Schritte bis zum Vertragsschluss, Berichtigung von Eingabefehlern, Speicherung des Vertragstexts

(1) Für Bestellungen über den Online-Shop ist eine Registrierung bzw. Anmeldung des Kunden erforderlich. Eine Bestellung als Gast ist nicht möglich. Ein registrierter Kunde kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm im Rahmen der Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von der Thomas-Krenn.AG angebotenen Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen der Registrierung sind Angaben zum Kunden und dem Ansprechpartner sowie die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Diese Angaben müssen wahr, aktuell, vollständig und genau sein. In einem weiteren Schritt kann der Kunde zudem sein Passwort frei wählen. Er ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, also Personen außerhalb seines Unternehmens oder Personen in seinem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitzuteilen. Nach Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite enthalten.

(3) Insbesondere in Fällen des § 4 Abs. 5, wenn eine Bestellung nicht über die Webseite erfolgt, kann die Thomas-Krenn.AG abweichend zu vorstehenden Absätzen 1 und 2 für einen Kunden die Account-Registrierung auch selbst durchführen und ihm die Zugangsdaten per E-Mail zukommen lassen.

(4) Im Rahmen des Bestellprozesses über den Online-Shop kann der Kunde die gewünschten Waren und/oder Leistungen über mehrere Schritte konfigurieren (z.B. Auswahl der spezifischen Hardware-Grundkonfiguration, Betriebssystem / Software, Service & Support, Zubehör; bei Cloud-Leistungen Konfiguration der IaaS-Umgebung) und diese durch Klick auf den jeweiligen „Weiter“-Button in den Warenkorb legen. Dort kann er die gewünschte Menge und Konfiguration der ausgewählten Waren und/oder Leistungen ändern oder diese aus dem Warenkorb entfernen. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, sich zu den im Warenkorb abgelegten Waren und/oder Leistungen ein Angebot der Thomas-Krenn.AG erstellen zu lassen, das ihm per E-Mail als PDF zugeschickt wird. Macht der Kunde hiervon nicht Gebrauch und setzt den weiteren Bestellprozess im Online-Shop fort, kann er in den Folgeschritten auch die Rechnungs- und Lieferadresse, die Versandoptionen sowie die Bezahlart auswählen. Am Ende des Bestellprozesses öffnet sich eine Übersichtsseite („Letzter Check“), auf der er seine Angaben überprüfen kann und Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) berichtigen kann, indem er über sog. „Reiter“ in der Navigation auf die vorherigen Schritte des Bestellprozesses zurückspringen und dort seine Angaben ändern kann. Falls ein Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ seine Erklärung verbindlich i.S.d. § 4 Abs. 3 dieser AGB.

(5) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder Leistungen einschließlich dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch die Thomas-Krenn.AG erfolgt nicht.

(6) Ein Kunde kann die Registrierung jederzeit löschen. Hierfür ist eine persönliche, schriftliche Anfrage beim jeweils zuständigen Vertriebsberater erforderlich. Soweit sich seine persönlichen Angaben ändern, ist er selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen dieser Art können im Online-Shop nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

(7) Da sich der Online-Shop und diese AGB gemäß § 1 Abs. 5 ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentliche rechtliche Sondervermögen richten, kann die Thomas-Krenn.AG von einem Kunden verlangen, dass dieser seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner USt-ID-Nummer im Zuge der Registrierung als Neukunde oder durch sonstige geeignete Nachweise, wie insbesondere einen Handelsregisterauszug oder einen Gewerbeschein. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von ihm vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.


§ 4 Angebot, Bestellung im Online-Shop und Zustandekommen des Vertrags

(1) Alle Angebote der Thomas-Krenn.AG sowie die auf deren Webseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Die Präsentation und Bewerbung von Waren und Leistungen im Online-Shop bzw. anderweitig auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(3) Eine Bestellung des Kunden über den Online-Shop durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses stellt ein verbindliches Angebot an die Thomas-Krenn.AG zum Abschluss eines Vertrages dar, insbesondere zum Kauf bzw. zur Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren, Dienstleistungen und/oder weiteren Leistungen. Der Kunde bekommt unmittelbar nach seiner Bestellung im Online-Shop eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung angezeigt oder erhält an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung. Eine solche Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern soll den Kunden ausschließlich über den Eingang seiner Bestellung bei der Thomas-Krenn.AG informieren. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Thomas-Krenn.AG berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden zu prüfen und es in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang bei der Thomas-Krenn.AG entweder anzunehmen oder abzulehnen (Information an den Kunden über Stornierung der Bestellung). Der Kunde ist während dieser Prüfung an sein Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande mit separater Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware durch die Thomas-Krenn.AG. Über den Versand wird der Kunde per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

(4) Die für den Vertragsabschluss im Online-Shop zur Verfügung gestellte Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch, abhängig von der im Online-Shop getroffenen Sprachauswahl des Kunden. Übersetzungen in die jeweils andere Sprachen oder einzelne Textbausteine in der jeweils anderen Sprache dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem Text der getroffenen Sprachauswahl des Kunden und der Übersetzung hat der Text der getroffenen Sprachauswahl Vorrang.

(5) Sofern und soweit eine Bestellung nicht über den Online-Shop erfolgt und die Thomas-Krenn.AG dem Kunden ein konkretes Angebot in Textform (z.B. als PDF; einschließlich der Möglichkeit ein Angebot als PDF im Online-Shop automatisch erstellen zu lassen) unterbreitet, stellt die Zusendung des vom Kunden handschriftlich oder mittels einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. Skribble, DocuSign) unterzeichneten Angebots ein verbindliches Angebot an die Thomas-Krenn.AG zum Abschluss eines Vertrages dar, wobei die telekommunikative Übermittlung, insb. per E-Mail, genügt. Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden zu prüfen und es in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang bei der Thomas-Krenn.AG entweder anzunehmen oder abzulehnen (Information an den Kunden über Stornierung der Bestellung). Der Kunde ist während dieser Prüfung an sein Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt zustande mit separater Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware durch die Thomas-Krenn.AG. Über den Versand wird der Kunde per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

(6) Die Thomas-Krenn.AG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Thomas-Krenn.AG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Thomas-Krenn.AG diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(7) Angaben der Thomas-Krenn.AG zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen, insbesondere auf den Webseiten der Thomas-Krenn.AG) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Auch hat die Thomas-Krenn.AG keinen Einfluss darauf, wie Texte und Abbildungen im jeweiligen Browser auf dem Endgerät eines Kunden angezeigt werden.


§ 5 Leasing

Wählt der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses im Online-Shop an Stelle eines Warenkaufs die Option „Leasing“, wird die Thomas-Krenn.AG das Vertragsangebot des Kunden an den jeweiligen Leasinggeber zur Prüfung weiterleiten, ob dieser die Ware von der Thomas-Krenn.AG erwerben möchte, um sie im Rahmen eines Leasingvertrags wiederum an den Kunden zu überlassen. Die Thomas-Krenn.AG wird hierfür alle erforderlichen und zumutbaren Mitwirkungsleistungen erbringen und dem Kunden in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Vertragsangebots mitteilen, ob der Leasinggeber bereit ist, einen Leasingvertrag abzuschließen, sofern sich Kunde und Leasinggeber nicht bereits direkt miteinander in Verhandlungen befinden. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Leasingvertrags besteht nicht. Der Leasingvertrag kommt direkt zwischen Leasinggeber und Kunde auf Grundlage der jeweiligen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers zustande. Es kommt mithin kein Vertrag zwischen der Thomas-Krenn.AG und dem Kunden über die jeweilige Ware zustande. Lehnt der Leasinggeber den Abschluss eines Leasingvertrags ab, wird die Thomas-Krenn.AG das Vertragsangebot den Kunden stornieren.


§ 6 Preise, Zahlung, Fälligkeit, Preisanpassungen, Rechnungsstellung

(1) Die Preise gelten für den im Vertrag aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit für Mehr- oder Sonderleistungen kein Preis vereinbart wurde, werden diese Leistungen nach den jeweils zum Zeitpunkt des für die betreffenden Leistungen maßgeblichen Vertragsschlusses aktuellen Preisen im Online-Shop der Thomas-Krenn.AG berechnet. Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, die Preise im Online-Shop jederzeit zu ändern.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bei der Lieferung von Waren verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Verpackungs- und etwaig anfallenden Versandkosten. Die Versandkosten sind im Online-Shop oder in einem Angebot gesondert ausgewiesen. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands trägt der Kunde bei der Ausfuhr und/oder Einfuhr anfallende Zölle, Steuern, Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, werden Entgelte – mit der Ausnahme von Dauerschuldverhältnissen (hierzu nachfolgend Abs. 5) – mit der Erbringung der Lieferungen und Leistungen, bei Werkleistungen oder sofern eine Abnahme vereinbart wurde, mit der Abnahme zur Zahlung fällig.

(5) Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung monatlich, bei einer zeitanteiligen Nutzung entsprechend anteilig. Nutzungsunabhängige Entgelte werden zum Beginn des jeweiligen Kalendermonats im Voraus fällig, nutzungsabhängige Entgelte mit Abrechnung durch die Thomas-Krenn.AG nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats.

(6) Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Thomas-Krenn.AG berechtigt, die auf Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Grundsätze dieses Absatzes in Bezug auf die Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Berechnung der Preise maßgeblich sind. Hiernach kommt eine Erhöhung der Preise insbesondere in Betracht, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung und Nutzung von Hard- und Software (z.B. gestiegene Lizenzkosten durch den Software-Hersteller), die Personalkosten oder die Kosten eines Cloud- und Rechenzentrumsbetriebs (Raumkosten für Serverstellplätze, Energiekosten) erhöhen oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. Personalkosten) dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch einen etwaigen Rücklauf bei anderen Kostenarten (z.B. Kosten für Hard- und Software) erfolgt. Die Thomas-Krenn.AG wird den Kunden über Preisanpassungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Falls der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über eine Preiserhöhung mindestens in Textform widerspricht, hat die Thomas-Krenn.AG das Wahlrecht, den Vertrag zu unveränderten Konditionen fortzuführen oder aber den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Betrifft die Preisanpassung nur einzelne Leistungen und besteht für diese ein Teilkündigungsrecht, besteht das vorstehende Kündigungsrecht im Falle des Widerspruchs des Kunden nur in Bezug auf diese betroffenen Leistungen.

(7) Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, per E-Mail. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen auf dem Postweg zugesendet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Rechnungen auf dem Postweg übersandt werden. Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, hierfür pro Rechnung 1,45 EUR zu berechnen.

(8) Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Thomas-Krenn.AG. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(9) Ist eine Zahlung per Lastschrift vereinbart, ist der Kunde zu diesem Zweck verpflichtet, der Thomas-Krenn.AG ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Die Thomas-Krenn.AG stellt dem Kunden ein entsprechendes Formular bereit. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen, sofern die Thomas-Krenn.AG dem Kunden den Betrag und das Ausführungsdatum der Basislastschrift mindestens drei Bankgeschäftstage vor dem Ausführungsdatum in Textform ankündigt. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, insbesondere im Fall eines unberechtigten Widerspruchs oder im Fall fehlender Kontodeckung trotz rechtzeitiger Ankündigung der Lastschrift durch die Thomas-Krenn.AG, ist der Kunde verpflichtet, der Thomas-Krenn.AG die anfallenden Bankgebühren zu erstatten.

(10) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung pder Leistung erfolgt ist.

(11) Soweit die Thomas-Krenn.AG zur Vorleistung verpflichtet ist, ist sie berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch der Thomas-Krenn.AG durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.


§ 7 Lieferung und Lieferzeit

(1) Von der Thomas-Krenn.AG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Thomas-Krenn.AG anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Die Thomas-Krenn.AG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Thomas-Krenn.AG gegenüber nicht nachkommt.

(3) Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ gelten Lieferfristen erst ab dem Datum des Zahlungseingangs. Fixtermine können bei der Zahlungsart „Vorkasse“ nur dann vereinbart werden, wenn der Liefertermin nach dem Datum des Zahlungseingangs liegt. Verzögerungen bei der Zahlung und daraus resultierende Lieferverzögerungen, auch nach dem Fixtermin, gehen zu Lasten des Kunden. Ein Rücktrittsrecht bei verzögerter Lieferung, die auf eine verzögerte Zahlung zurückzuführen ist, besteht nicht.

(4) Die Thomas-Krenn.AG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von der Thomas-Krenn.AG geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die die Thomas-Krenn.AG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Thomas-Krenn.AG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Thomas-Krenn.AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunde infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Thomas-Krenn.AG vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die Thomas-Krenn.AG ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

a)           die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

b)           die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

c)            dem Kunde hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Thomas-Krenn.AG erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Gerät die Thomas-Krenn.AG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Thomas-Krenn.AG auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 12 beschränkt.

(7) Die Thomas-Krenn.AG ist berechtigt, alle Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen, insbesondere durch beauftragte Servicepartner der Thomas-Krenn.AG.


§ 8 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Freyung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Thomas-Krenn.AG auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Thomas-Krenn.AG.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht, sofern Versand der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort vereinbart ist und die Thomas-Krenn.AG nicht Transport oder Installation übernommen hat, spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunde liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Thomas-Krenn.AG dies dem Kunden angezeigt hat. Ferner geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Thomas-Krenn.AG betragen die Lagerkosten 1,5% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5) Die Sendung wird von der Thomas-Krenn.AG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(6) Soweit eine Lieferung oder Leistung Werkleistungen zum Gegenstand hat oder sonst eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Liefergegenstand oder die Leistung als abgenommen, wenn

a)           die Lieferung und, sofern die Thomas-Krenn.AG auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

b)           kein Mangel vorliegt, der die Nutzung der Kaufsache bzw. des Werks unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt,

c)            die Thomas-Krenn.AG dies dem Kunde unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 8 Abs. 6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

d)           seit der Lieferung und/oder Installation mindestens 6 Werktage vergangen sind und der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. Inbetriebnahme der gelieferten Hardware),

e)           seit der Lieferung und/oder Installation mindestens 12 Werktage vergangen sind und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unterlassen hat.


§ 9 Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Für die Auswahl der Waren und Leistungen sowie deren Geeignetheit für bestimmte Zwecke des Kunden ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, die Thomas-Krenn.AG hat den Kunden hierzu ausdrücklich beraten.

(2) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.

(3) Dem Kunden obliegt es, die Thomas-Krenn.AG bei der Behebung von Mängeln oder bei der Erbringung von Leistungen so weit wie möglich und zumutbar zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen mitzuteilen, wenn nötig Fehlerprotokolle zu erstellen, den Zugang zu Leistungsgegenständen zu gewähren sowie sonstige erforderlichen Informationen mitzuteilen.

(4) Der Kunde hat alle nicht von der Thomas-Krenn.AG eingebauten Komponenten zu entfernen, sofern dies zur Leistungserbringung oder Gewährleistung (§ 10) durch die Thomas-Krenn.AG erforderlich ist.

(5) Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart (wie z.B. im Rahmen von Veeam Backup Lösungen), erbringt die Thomas-Krenn.AG keine Leistungen zur Datensicherung. Die Erstellung von Sicherungskopien obliegt dem Kunden. Er hat sämtliche Daten und Programme in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich zu sichern. Die Thomas-Krenn.AG empfiehlt, erforderliche Sicherungskopien von Dateien und Programmen zusätzlich auf externen Datenträgern zu sichern.

(6) Der Kunde wird vor jeder Rücksendung von Waren die von der Thomas-Krenn.AG ihm vorgelegte Datenschutzerklärung abgeben und bestätigen, dass keine personenbezogenen Daten auf der Hardware bzw. auf den Festplatten gespeichert sind. Unterlässt der Kunde diese Bestätigung, ist die Thomas-Krenn.AG berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.

(7) Bei dem Download von digitalen Produkten (z.B. E-Books, Whitepaper, etc.) über die Webseite der Thomas-Krenn.AG wird ein Kunde wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu seinen E-Mail-Adressen, machen.


§ 10 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Thomas-Krenn.AG oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Kunde der Thomas-Krenn.AG offensichtliche Mängel nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes und andere Mängel nicht binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels in Textform anzeigt. Auf Verlangen der Thomas-Krenn.AG ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Thomas-Krenn.AG zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Thomas-Krenn.AG die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Die Rücksendeverpflichtung des Kunden nach vorstehendem Abs. 2 entfällt, wenn die Vertragsparteien spezielle Leistungen für einen Hardware-Austausch im Rahmen von Service-Paketen oder spezielle Möglichkeiten des Ersatzes defekter Speichermedien im Wege des „Keep Your Drive Service“-Modells gesondert vereinbart haben, die dann vorrangig gelten.

(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Thomas-Krenn.AG nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(5) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Thomas-Krenn.AG, kann der Kunde unter den in § 12 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(6) Bei Mängeln an IT-Systemen oder Komponenten anderer Hersteller, die die Thomas-Krenn.AG aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Thomas-Krenn.AG nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Thomas-Krenn.AG bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Thomas-Krenn.AG gehemmt.

(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Thomas-Krenn.AG den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(8) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.


§ 11 Schutzrechte

(1) Die Thomas-Krenn.AG steht nach Maßgabe dieses § 11 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) Im Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Thomas-Krenn.AG nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt der Thomas-Krenn.AG dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 12.

(3) Bei Rechtsverletzungen durch von der Thomas-Krenn.AG gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die Thomas-Krenn.AG nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen die Thomas-Krenn.AG bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 11 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.


§ 12 Haftung auf Schadensersatz

(1) Die Haftung der Thomas-Krenn.AG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 12 eingeschränkt.

(2) Die Einschränkungen dieses § 12 gelten nicht für die Haftung der Thomas-Krenn.AG für Schäden, die von der Thomas-Krenn.AG oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Thomas-Krenn.AG haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(4) Soweit die Thomas-Krenn.AG gem. § 12 Abs. 3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf vertragstypische Schäden begrenzt, die die Thomas-Krenn.AG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Thomas-Krenn.AG für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 50.000,- EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Thomas-Krenn.AG.

(7) Soweit die Thomas-Krenn.AG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Thomas-Krenn.AG gegen den Kunden aus der Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent).

(2) Die von der Thomas-Krenn.AG an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Thomas-Krenn.AG. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Thomas-Krenn.AG.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Thomas-Krenn.AG als Hersteller erfolgt und der Thomas-Krenn.AG unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Thomas-Krenn.AG eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die Thomas-Krenn.AG. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass die Thomas-Krenn.AG oder der Kunde Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in S. 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Thomas-Krenn.AG an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Thomas-Krenn.AG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Thomas-Krenn.AG ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Thomas-Krenn.AG abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Thomas-Krenn.AG darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall (Abs. 9) widerrufen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, so ist der Kunde verpflichtet, der Thomas-Krenn.AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insb. durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Thomas-Krenn.AG hinweisen und die Thomas-Krenn.AG hierüber unverzüglich informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Thomas-Krenn.AG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde der Thomas-Krenn.AG.

(8) Die Thomas-Krenn.AG wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei der Thomas-Krenn.AG.

(9) Tritt die Thomas-Krenn.AG bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


§ 14 Datenschutz

(1) Die Thomas-Krenn.AG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Thomas-Krenn.AG.

(2) Für die Wahrung des Datenschutzes bei der Rücksendung von Waren treffen den Kunden die in § 9 Abs. 6 enthaltenen Mitwirkungspflichten.


§ 15 Export- und Importkontrolle

(1) Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Produkte und Leistungen der Thomas-Krenn.AG Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. es kann die Nutzung von Hardware, Software und damit verbundener Technologien und Services Beschränkungen im Ausland unterliegen.

(2) Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.

(3) Die Vertragserfüllung der Thomas-Krenn.AG steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import(kontroll)rechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit in den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich eine andere Form (z.B. die Textform) vorgesehen ist. Die Einhaltung der Schriftform kann auch durch Verwendung einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. Skribble, DocuSign) oder durch telekommunikative Übermittlung, insb. per E-Mail, gewahrt werden.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Freyung. Die Thomas-Krenn.AG ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG).

(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung sowie zur Ausfüllung einer Lücke gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Das Gleiche gilt für Regelungslücken in den in § 1 Abs. 2 genannten spezifischen Geschäftsbedingungen.

(Stand: 22.04.2024)

 

 

Die Druckversion unserer AGBs:  AGBs_ThomasKrennAG.pdf

 

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